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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 0971 8021 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 174
205/100/00000 - 205/149/99999 Körperschaften 170
205/150/00000 - 205/186/99999 Personengesellschaften 171
205/190/00000 - 205/190/99999 beschränkt Steuerpflichtige 171
205/191/00000 - 205/191/99999 Land - und Forstwirtschaft 171
205/197/00000 - 205/197/99999 Reine Arbeitgeberfälle 170
205/200/00000 - 205/293/99999 Allgemeine Veranlagung 171
205/297/00000 - 205/297/99999 Insolvenzfälle 170
205/300/00000 - 205/799/99999 Arbeitnehmer 170
205/800/00000 - 205/899/00000 Grunderwerbsteuer 170
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar