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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0971 8021 + Nebenstelle
205/296/00000 - 205/296/99999 A - Z Grenzpendler393
205/300/00000 - 205/348/99999 A - BT 311
205/349/00000 - 205/407/99999 BU - FQ 312
205/408/00000 - 205/459/99999 FR - HERTQ 313
205/460/00000 - 205/510/99999 HERTR - KOEM 322
205/511/00000 - 205/557/99999 KOEN - MAS 323
205/558/00000 - 205/621/99999 MAT - RAD 324
205/622/00000 - 205/675/99999 RAE - SCHMITY 331
205/676/00000 - 205/727/99999 SCHMITZ - TG 332
205/728/00000 - 205/786/99999 TH - Z 334
205/799/00000 - 205/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer393
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar