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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0971 8021 + Nebenstelle
205/296/00000 - 205/296/99999 A - Z Grenzpendler 393
205/300/00000 - 205/350/99999 A - BUER 311
205/351/00000 - 205/410/99999 BUES - FRIR 312
205/411/00000 - 205/471/99999 FRIS - HOFMANN JZ 313
205/472/00000 - 205/501/99999 HOFMANN K - KIL 314
205/502/00000 - 205/558/99999 KIM - MATZ 323
205/559/00000 - 205/611/99999 MAU - PK 324
205/612/00000 - 205/674/99999 PL - SCHMITT OZ 331
205/675/00000 - 205/725/99999 SCHMITT P - SZ 332
205/726/00000 - 205/786/99999 T - ZZ 334
205/799/00000 - 205/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 393
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar