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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0971 8021 + Nebenstelle
205/296/00000 - 205/296/99999 A - Z Grenzpendler 393
205/300/00000 - 205/354/99999 A - CHN 311
205/355/00000 - 205/420/99999 CHO - GH 312
205/421/00000 - 205/492/99999 GI - KAK 313
205/493/00000 - 205/527/99999 KAL - KUM 314
205/528/00000 - 205/583/99999 KUN - M 324
205/584/00000 - 205/658/99999 N - SCHEQ 331
205/659/00000 - 205/709/99999 SCHER - STAE 332
205/710/00000 - 205/786/99999 STAF - Z 334
205/799/00000 - 205/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 393
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar