Sonstige Verkehrsteuern
Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Finanzamt Nürnberg
Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Finanzamt Nürnberg